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Schadensersatz für getöteten Ehemann nicht steuerpflichtig

Witwen und Witwer müssen keine Einkommenssteuer auf die Schadensersatz-Rente für den Tod des Partners zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 31/07). Die Rente sei ihrer Rechtsnatur nach kein Unterhalt, sondern Schadensersatz – und damit steuerfrei.

Wenn Schadensersatz als Einmalzahlung nicht steuerpflichtig sei, werde er es auch dadurch nicht, dass er in regelmäßigen Zahlungen ausgegeben werde, so der BFH. Schadensersatz-Renten seien nur dann zu versteuern, wenn diese weggefallene steuerpflichtige Einkünfte ersetzten.

Im konkreten Fall war der Ehemann der Klägerin 1998 an den Folgen eines ärztlichen Fehlers gestorben. Die Versicherung zahlte der Witwe daraufhin eine Schadensersatz-Rente von monatlich 1.022 Euro. Das Finanzamt besteuerte die Rente, wogegen die Frau erfolgreich vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz geklagt hatte. Gegen das Urteil ging das Finanzamt in Revision. Der Bundesfinanzhof gab der Witwe endgültig Recht.

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