Presse-Information

Kasse darf nicht zum Verzicht auf Arztbesuch animieren

Gericht bestätigt Verbot des „Gesundheits-Bonus“

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keinen Bonus dafür zahlen, dass diese auf medizinische Leistungen verzichten. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen entschieden (AZ L 1 KR 150/08 KL). Vergünstigungen für die Teilnahme an Präventionsleistungen sind hingegen zulässig.

Im konkreten Fall wollte eine Betriebskrankenkasse ihre Versicherten auch mit Prämien belohnen, wenn diese auf medizinische Leistungen verzichten – also nicht zum Arzt gehen. Doch Bonusregelungen dürfen nur gesundheitsbewusstes Verhalten fördern, urteilten die Richter. Durch Verzicht auf medizinische Leistungen könnten langfristig sogar höhere Kosten entstehen. Außerdem sei die Prämie eine Beitragsrückerstattung und nicht mit dem Prinzip der solidarischen Finanzierung vereinbar. Sie sei deshalb nur innerhalb eines Wahltarifs möglich.

Die BKK wollte Ende 2007 ihre Satzung ändern, um das Bonusprogramm einzuführen. Das Bundesversicherungsamt hatte dies verboten. Dagegen hatte die BKK geklagt, ist aber vor dem LSG Hessen gescheitert. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen.

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