Presse-Information

Haftpflichtversicherung für Krankenhäuser: „Regressverzicht für Hebammen wird Prämien nicht senken“

Vortrag von Micheal Petry auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag

„Die Haftpflichtversicherung im Gesundheitswesen steht vor dem Kollaps“, warnt Michael Petry, Geschäftsführer des Ecclesia Versicherungsdiensts in seinem Vortrag auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin. Um dem steigenden Schadenaufwand gerecht zu werden, erhöhten die Versicherer kontinuierlich die Prämien. Die größten Kosten für Krankenhäuser entstehen dabei in der Geburtshilfe.

Als Lösungsansatz sieht das Versorgungsstärkungsgesetz vor, bei Behandlungsfehlern in der Geburtshilfe Schadensansprüche durch Kranken- und Pflegekassen gegenüber Hebammen auszuschließen, solange diese Fehler nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begehen. „Das soll die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen verfügbar und bezahlbar machen, Versicherungsprämien senken und die Angebotsseite auf dem Versicherungsmarkt beleben“, erklärt Petry.

Doch seines Erachtens wird keiner dieser Effekte eintreten: „Im Gegenteil: Zahlreiche Prozesse durch alle Instanzen sind vorprogrammiert, in denen um die Definition von Geburtshilfe und um Grade von Fahrlässigkeit gestritten wird.“ In langwierigen Prozessen würden zudem Versicherer Schäden lange offen halten. Diese Rückstellungen werden bei der Berechnung der Versicherungsprämien berücksichtigt, weshalb diese sich dadurch höchstens langfristig verringern könnten.

Petry fordert, stattdessen im gesamten Gesundheitsbereich die Regressmöglichkeit für Sozialversicherungsträger aufzuheben: „Und zwar für alle, schwer trennbare Formen der Fahrlässigkeit.“ Ansonsten stiegen die Preise weiter – was zur Folge haben könnte, dass weitere Geburtshilfe-Abteilungen kleinerer Krankenhäuser schließen müssen. „Ein Ergebnis, das wir uns nicht wünschen können“, so Petry.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.deutscher-medizinrechtstag.de.

Berlin, 18. September 2015

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