Medizinrechtsanwälte e.V. richtet Anwarts-Mitgliedschaft ein

Hauptversammlung beschließt Satzungsänderung



Der Medizinrechtsanwälte e.V hat auf seiner Hauptversammlung am 26.09.2003 eine sogenannte “Anwarts-Mitgliedschaft” eingerichtet: Interessierte Anwälte, für die noch kein Vertrauensanwalts-Sitz zur Verfügung steht, sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, bereits am Austausch unter den Vereinsmitgliedern teilzunehmen und die internen Service-Angebote des Vereins zu nutzen. Dafür zahlen sie lediglich einen reduzierten Vereinsbeitrag.


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