Qualitätssicherung

Um die Qualität der juristischen Expertise zu evaluieren und langfristig sicherzustellen, wird die Arbeit des Medizinrechts-Beratungsnetzes regelmäßig im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel analysiert. In der Studie, unter der Ägide von Prof. Dr. Hans W. Jürgens, werden die von den Vertrauensanwälten dokumentierten Beratungsergebnisse analysiert und evaluiert. Die Auswertungen geben Aufschluss über die Anzahl der Beratungsfälle und die Struktur der Anliegen – auch in Bezug auf demografische Faktoren. So können Strukturveränderungen, beispielsweise die Verschiebung der Konfliktstruktur oder Veränderungen im Beratungsbedarf ermittelt werden.

Die Fragebögen, die die Ratsuchenden beim Gespräch erhalten, sind anonymisiert. Ihre Rücksendung erfolgt ohne Angabe von Namen und Absender. Die Rücklaufquote der Fragebögen liegt bei circa 70 Prozent.

Das Ergebnis der Auswertungen dient dem Medizinrechts-Beratungsnetz als Planungsgrundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Angebots und ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung des Medizinrechts-Beratungsnetzes.


Die Studien:

► Studie zum Medizinrechts-Beratungsnetz, Auswertung bis 2004
(PDF, 900 KB)

► Studie zum Medizinrechts-Beratungsnetz, Auswertung bis 2008
(PDF, 1,3 MB)


Weitere Informationen:

► Der Verein: Strukturen, Services und Veranstaltungen

► Die Maximen der Arbeit des Vereins


Beachten Sie auch die Informationen in unseren FAQ:

► Häufig gestellte Fragen zum Medizinrechts-Beratungsnetz