Beratungsschein

Hier erhalten Sie einen Beratungsschein für ein kostenloses Orientierungsgespräch mit einem Vertrauensanwalt in Ihrer Nähe. Bitte füllen Sie dazu sämtliche Felder aus und schicken die Anforderung mit dem Button „Beratungsschein anfordern“ ab. Alternativ erhalten Sie den Beratungsschein auch ganz einfach telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 73 24 83 (montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr).

Zum Kreis der bundesweit rund 160 Vertrauensanwälte zählen sowohl Spezialisten für Haftungsfragen als auch für medizinnahes Sozial- und Versicherungsrecht. Das Gespräch und die Information der Vertrauensanwälte sind für Sie nur dann kostenlos, wenn Sie zuvor den Beratungsschein erhalten haben. Der Beratungsschein gilt zudem ausschließlich für ein Gespräch mit dem darauf verzeichneten Anwalt. Der Service der Medizinrechtsanwälte e.V. kann pro Fall nur einmal in Anspruch genommen werden.

VERTRAUENSANWÄLTE FINDEN

Der Medizinrechtsanwälte e.V. hat ein deutschlandweites Netzwerk an Vertrauensanwälten aufgebaut. In der Online-Suche können Sie schnell und einfach einen Spezialisten in Ihrer Nähe finden.

Sie können unten Ihre Postleitzahl eingeben und erhalten Name und Wohnort einer Vertrauensanwältin/ eines Vertrauensanwaltes des Vereins in Ihrer Region. Den Namen der Anwältin/des Anwaltes tragen Sie bitte in unser Onlineformular ein oder nennen ihn, wenn Sie unsere kostenfreie Rufnummer 0800 0 73 24 83 anrufen.



Häufig gestellte Fragen

Wer sind die Vertrauensanwälte?
Warum gibt es das Medizinrechts-Beratungsnetz?
Wie bekomme ich einen Beratungsschein?
Warum gibt es keinen Vertrauensanwalt in meiner Nähe?
Wie lange ist ein ausgestellter Beratungsschein gültig?
Wie lange dauert so ein Orientierungsgespräch?
Kostet das wirklich nichts?
Wie finanziert sich das Medizinrechts-Beratungsnetz?
Kann ich bei Ihnen auch medizinische Fragen stellen?
Kann ich mit dem Beratungsschein auch zu einem von mir selbst ausgewählten Anwalt gehen?
Beraten Sie auch am Telefon?
Sind Anwälte, die auch Ärzte vertreten, denn Patienten gegenüber nicht voreingenommen?
Was ist, wenn der Anwalt bereits die Gegenseite vertritt?
Ich brauche einen guten Anwalt, ist der empfohlene Anwalt auch wirklich kompetent?
Ich hatte schon ein Orientierungsgespräch, bekomme ich noch einmal einen Beratungsschein?
Was geschieht mit meinen Daten?
Wozu dient der Antwortbogen, der dem Beratungsschein beiliegt?
Woher stammt der Service?

Wer sind die Vertrauensanwälte?

Die Vertrauensanwälte sind Juristen, die sich im Medizinrechts-Beratungsnetz in ganz Deutschland zusammengeschlossen haben. Für das Medizinrechts-Beratungsnetz werden nur niedergelassene Rechtsanwälte ausgewählt, die im Medizinrecht, medizinnahen Sozialrecht oder im Arbeits- und Berufsrecht für Mediziner erfahren sind und sich kontinuierlich fortbilden.

Warum gibt es das Medizinrechts-Beratungsnetz?

Die Erfahrungen der Stiftung Gesundheit und der Medizinrechtsanwälte haben gezeigt, dass sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten Bedarf für eine erste juristische Anlaufstelle besteht. Das Medizinrechts-Beratungsnetz bietet die Funktion eines Wegweisers in dem unübersichtlichen Terrain des Gesundheitswesens mit der Vielzahl von Beratungs- und Schlichtungsmöglichkeiten, Zuständigkeiten und formalen Erfordernissen. Ein Vertrauensanwalt kann im konkreten Fall zumeist schnell einschätzen, welche Verfahrenswege aussichtsreich erscheinen, ob ein Schlichtungsverfahren im jeweiligen Fall aussichtsreich sein könnte, Prozesskostenhilfe zu erlangen ist und welche Kosten und Laufzeiten zu erwarten sind.

Wie bekomme ich einen Beratungsschein?

Sie können den Beratungsschein telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 073 24 83 (montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 17:00 Uhr) oder online anfordern. Der Beratungsschein wird dann per Post zugeschickt.

Warum gibt es keinen Vertrauensanwalt in meiner Nähe?

Das Medizinrechts-Beratungsnetz arbeitet bundesweit mit rund 200 Vertrauensanwälten zusammen. Um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, wird das Netzwerk stetig ausgebaut, sobald in einzelnen Regionen der Beratungsbedarf weitere Vertrauensanwälte erforderlich macht.

Wie lange ist ein ausgestellter Beratungsschein gültig?

Der Beratungsschein hat kein Verfallsdatum und ist grundsätzlich unbeschränkt gültig. Er sollte jedoch zeitnah in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert so ein Orientierungsgespräch?

Die Länge des Orientierungsgespräches kann ganz unterschiedlich sein. Im Durchschnitt dauert es 30 Minuten.

Kostet das wirklich nichts?

Das Orientierungsgespräch, in dem die Vertrauensanwälte Einschätzungen zur rechtlichen Dimension geben, Möglichkeiten der einfacheren, außergerichtlichen Einigung aufzeigen, Kostenrisiken und Laufzeiten abschätzen, ist kostenfrei. Es sind auch keinerlei Pflichten damit verbunden.

Mit dieser Orientierung und Richtungsweisung enden die Leistungen, die der Verein der Medizinrechtsanwälte für Sie trägt.

Wie finanziert sich das Medizinrechts-Beratungsnetz?

Die Finanzierung des Medizinrechts-Beratungsnetzes erfolgt durch den Verein der Medizinrechtsanwälte.

Kann ich bei Ihnen auch medizinische Fragen stellen?

Das Medizinrechts-Beratungsnetz bietet keine medizinische Beratung. Die Leistung umfasst ein Orientierungsgespräch mit einem Vertrauensanwalt in Fragen des Medizinrechts und des medizinnahen Sozialrechts.

Wenn Sie ein medizinisches Problem haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Haben Sie Fragen zu medizinischen Leistungen, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden.

Kann ich mit dem Beratungsschein auch zu einem von mir selbst ausgewählten Anwalt gehen?

Nein. Ein Beratungsschein hat immer einen der Vertrauensanwälte verzeichnet. Nur dort ist dieser Beratungsschein gültig.

Wenn Sie das Gespräch mit einem bestimmten Vertrauensanwalt anstreben, weisen Sie bitte bei der telefonischen Anforderung des Beratungsscheins darauf hin. Sofern möglich, werden die Mitarbeiter dort versuchen, Ihren Wünschen zu entsprechen.

Beraten Sie auch am Telefon?

Nein, die Beratung erfolgt ausschließlich im Orientierungsgespräch mit dem Vertrauensanwalt. Telefonisch können Sie lediglich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr) den Beratungsschein für dieses kostenlose Orientierungsgespräch anfordern. Eine Beratung am Telefon findet unter dieser Nummer nicht statt.

Es liegt im Ermessen eines Vertrauensanwaltes, ob das Orientierungsgespräch im Einzelfall dann auch telefonisch geleistet werden kann.

Sind Anwälte, die auch Ärzte vertreten, Patienten gegenüber nicht voreingenommen?

Ein Anwalt vertritt seinen Mandanten und dessen Interessen. Sollte ein Anwalt zufällig bereits Ihre Gegenseite vertreten, muss er Ihnen dies mitteilen, sobald er es bemerkt. Alle Inhalte, die Sie im Gespräch berichtet haben, unterliegen aber weiterhin der anwaltlichen Schweigepflicht.

Was ist, wenn der Anwalt bereits die Gegenseite vertritt?

In diesem Fall stellt Ihnen das Medizinrechts-Beratungsnetz gern einen neuen Beratungsschein für einen anderen Anwalt aus.

Ich brauche einen guten Anwalt, ist der empfohlene Anwalt auch wirklich kompetent?

Alle Vertrauensanwälte sind vom Verein der Medizinrechtsanwälte ausgewählt, verfügen über langjährige Erfahrung im Medizinrecht und nehmen an Fortbildungen teil.

Ich hatte schon ein Orientierungsgespräch, bekomme ich noch einmal einen Beratungsschein?

Für jeden Fall kann immer nur ein kostenloses Orientierungsgespräch stattfinden. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Medizinrechts-Problem haben, bekommen Sie wieder einen Beratungsschein für ein kostenloses Orientierungsgespräch zu diesem Thema ausgestellt.

Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre Angaben von Name und Adresse werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Es werden nur die Inhalte gespeichert, die für die Ausstellung des Beratungsscheins nötig sind. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Datenschutz.

Wozu dient der Antwortbogen, der dem Beratungsschein beiliegt?

Zur Sicherung der Qualität werden die Gespräche kontinuierlich im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel ausgewertet. Hier wird analysiert, ob Sie mit dem Gespräch zufrieden waren und ob Sie Vorschläge haben, wie man den Service noch verbessern könnte. Die Fragebögen sind konsequent anonym, so dass sich daraus nicht auf eine Person zurück schließen ließe.

Woher stammt der Service?

Initiiert wurde das Medizinrechts-Beratungsnetz im Rahmen eines Forschungsprojektes der Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel. Nach dem Erfolg des Projekts und einer Pilotphase hat der Verein der Medizinrechtsanwälte die Trägerschaft übernommen und die Stiftung Gesundheit hatte den Service noch insbesondere in der Qualitätssicherung rund zehn Jahre begleitet.

Hiermit erkläre ich, die Erläuterungen zum Datenschutz auf dieser Website gelesen zu haben.

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