Hinweise
für Anwälte
Die Stiftung Gesundheit, die ab dem Jahr 2000 das Medizinrechts-Beratungsnetz
initiiert und dessen Entwicklung begleitet hat, setzte von Anbeginn
an auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Rechtsanwälten,
die im Medizinrecht erfahren sind und sich kontinuierlich fortbilden.
Diese Linie setzen die Stiftung Gesundheit und der Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes,
der Verein der Medizinrechtsanwälte, konsequent fort, weil
die neben dem Fachwissen auch die notwendige Erfahrung mitbringen. Die
Vertrauensanwälte werden in Einzelgesprächen unter den Bewerbern
ausgewählt.
Im Verlauf des Pilotprojektes 2000 / 2001 in Schleswig-Holstein hat
die Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Universtität
Kiel die bestmögliche Struktur des Beratungsnetzes entwickelt.
Dazu zählt unter anderem, wie viele Vertrauensanwälte in den
Städten und Regionen jeweils erforderlich sind.
Die Anwälte dokumentieren die Gespräche jeweils streng
anonymisiert. Anhand dieser Informationen wird das Beratungsnetz kontinuierlich
fortentwickelt.
Die Vertrauensanwälte sind im Verein Medizinrechtsanwälte
e.V. zusammengeschlossen. Dieser Verein veranstaltet gemeinsam mit der
Stiftung Gesundheit unter anderem Fortbildungen für Anwälte,
aber auch Medizinrechts-Seminare für Ärzte und Zahnärzte.
Anwälte und Anwältinnen, die nicht Vertrauensanwalt sind,
gleichwohl aber an dem Erfahrungsaustausch und den Fortbildungsveranstaltungen
der Vertrauensanwälte teilnehmen möchten, können dem
Verein Medizinrechtsanwälte e.V. als Fördermitglieder beitreten.
Für nähere Informationen sprechen Sie
uns bitte an.
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