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Hinweise für Anwälte

Die Stiftung Gesundheit, die ab dem Jahr 2000 das Medizinrechts-Beratungsnetz initiiert und dessen Entwicklung begleitet hat, setzte von Anbeginn an auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Rechtsanwälten, die im Medizinrecht erfahren sind und sich kontinuierlich fortbilden. Diese Linie setzen die Stiftung Gesundheit und der Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes, der Verein der Medizinrechtsanwälte, konsequent fort, weil die neben dem Fachwissen auch die notwendige Erfahrung mitbringen. Die Vertrauensanwälte werden in Einzelgesprächen unter den Bewerbern ausgewählt.

Im Verlauf des Pilotprojektes 2000 / 2001 in Schleswig-Holstein hat die Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Universtität Kiel die bestmögliche Struktur des Beratungsnetzes entwickelt. Dazu zählt unter anderem, wie viele Vertrauensanwälte in den Städten und Regionen jeweils erforderlich sind.

Die Anwälte dokumentieren die Gespräche jeweils streng anonymisiert. Anhand dieser Informationen wird das Beratungsnetz kontinuierlich fortentwickelt.

Die Vertrauensanwälte sind im Verein Medizinrechtsanwälte e.V. zusammengeschlossen. Dieser Verein veranstaltet gemeinsam mit der Stiftung Gesundheit unter anderem Fortbildungen für Anwälte, aber auch Medizinrechts-Seminare für Ärzte und Zahnärzte.

Anwälte und Anwältinnen, die nicht Vertrauensanwalt sind, gleichwohl aber an dem Erfahrungsaustausch und den Fortbildungsveranstaltungen der Vertrauensanwälte teilnehmen möchten, können dem Verein Medizinrechtsanwälte e.V. als Fördermitglieder beitreten.

Für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

Weitere Informationen

 

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